Das Bundesministerium der Justiz plant eine Reform des
GmbH-Rechts. Insbesondere soll bereits ab dem 1. Januar 2006 das
Mindeststammkapital von derzeit 25.000 Euro auf 10.000 Euro herabgesetzt
werden. Dadurch soll die Gründung von GmbHs deutlich erleichtert
und damit die Attraktivität der Rechtsform der GmbH erhöht werden.
Außerdem soll die Haftkapitalausstattung der Gesellschaft künftig
dadurch offengelegt werden dass die Höhe des gezeichneten Stammkapitals
auf den Geschäftsbriefen angegeben werden muss.
Vertiefende Informationen dazu finden Sie unter
http://www.bundesjustizministerium.de/enid/361fb0789d518b569cc
805a98d7599cb,0 /Gesetzentwuerfe/Handels-_u__Wirtschaftsrecht_l7.html
Mit einem weiteren Gesetz soll gegen die Problematik der missbräuchlichen
Verwendung der GmbH in der Krise vorgegangen werden. Dabei geht
es um die Fälle der sogenannten "Firmenbestattung" in denen die
GmbH zum Schaden ihrer Gläubiger einer ordentlichen Liquidation
oder Insolvenz entzogen wird. Hierzu liegt leider noch kein Gesetzentwurf
vor.
Ob diese Vorhaben in Anbetracht der neuesten politischen Entwicklung
noch in dieser Form realisiert werden bleibt freilich abzuwarten
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