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GmbH-Gründungen werden erleichtert

Das Bundesministerium der Justiz plant eine Reform des GmbH-Rechts. Insbesondere soll bereits ab dem 1. Januar 2006 das Mindeststammkapital von derzeit 25.000 Euro auf 10.000 Euro herabgesetzt werden. Dadurch soll die Gründung von GmbHs deutlich erleichtert und damit die Attraktivität der Rechtsform der GmbH erhöht werden.

Außerdem soll die Haftkapitalausstattung der Gesellschaft künftig dadurch offengelegt werden dass die Höhe des gezeichneten Stammkapitals auf den Geschäftsbriefen angegeben werden muss.

Vertiefende Informationen dazu finden Sie unter
http://www.bundesjustizministerium.de/enid/361fb0789d518b569cc
805a98d7599cb,0 /Gesetzentwuerfe/Handels-_u__Wirtschaftsrecht_l7.html


Mit einem weiteren Gesetz soll gegen die Problematik der missbräuchlichen Verwendung der GmbH in der Krise vorgegangen werden. Dabei geht es um die Fälle der sogenannten "Firmenbestattung" in denen die GmbH zum Schaden ihrer Gläubiger einer ordentlichen Liquidation oder Insolvenz entzogen wird. Hierzu liegt leider noch kein Gesetzentwurf vor.

Ob diese Vorhaben in Anbetracht der neuesten politischen Entwicklung noch in dieser Form realisiert werden bleibt freilich abzuwarten

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