Die Bundesländer Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben vereinbart,
dass seit dem 1. November 2005 alle Mahnbescheide durch ein zentrales
Mahngericht, und zwar durch das Amtsgericht Hamburg, automatisiert
bearbeitet werden.
Mahnbescheide, für die bisher die entsprechenden Amtsgerichte in
Mecklenburg-Vorpommern zuständig waren, sind somit seit diesem Datum
ausschließlich bei dem Amtsgericht Hamburg als dem gemeinsamen
Mahngericht der Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern einzureichen.
Weitere Informationen dazu unter
http://www.mahnverfahren-aktuell.de/Zustandigkeiten/Mecklenburg-
Vorpommern/mecklenburg-vorpommern.html
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