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Gemeinsames Mahngericht Hamburg-Mecklenburg-Vorpommern

Die Bundesländer Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben vereinbart, dass seit dem 1. November 2005 alle Mahnbescheide durch ein zentrales Mahngericht, und zwar durch das Amtsgericht Hamburg, automatisiert bearbeitet werden.

Mahnbescheide, für die bisher die entsprechenden Amtsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern zuständig waren, sind somit seit diesem Datum ausschließlich bei dem Amtsgericht Hamburg als dem gemeinsamen Mahngericht der Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern einzureichen.

Weitere Informationen dazu unter
http://www.mahnverfahren-aktuell.de/Zustandigkeiten/Mecklenburg-
Vorpommern/mecklenburg-vorpommern.html

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