Abt. Wirtschaftsauskunft der Intellekta GmbH
Wirtschaftsauskünfte Bonitätsprüfung Firmenauskunft
Abt. Wirtschaftsauskunft der Intellekta GmbH - Wirtschaftsauskünfte & Bonitätsprüfung

 

Anhebung der Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2005

Zum 1. Juli wurden die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen angehoben. Pfändungen sind damit erst ab einem Netto-Monatsgehalt von 990 Euro möglich.

Die entsprechenden Tabellen finden Sie auf der Homepage des Bundesjustizministeriums unter http://www.bundesjustizministerium.de/

Wirtschaftsauskunft Startseite Startseite
Leistungen
 
Vorteile
Auskunftsbeispiele
Begriffslegende
Nutzungsvertrag/AGB
Kosten der Auskünfte
Häufige Fragen
   
Neuanmeldung
Kunden-Login
Passwort vergessen
   
Kunden werben Kunden
Service
Pressespiegel
   
Kontakt
Datenschutz
Impressum
Sitemap
Partner & Links
   
So funktioniert PayPal Logo
   
   

Abt. Wirtschaftsauskunft der Intellekta GmbH: Online Wirtschaftsauskünfte & Bonitätsprüfung
Copyright ©2011 Intellekta GmbH. Alle Rechte vorbehalten.