Zum 01.01.2013 tritt das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung in Kraft.
Dieses hat Auswirkungen auf die Schuldnermerkmale in Ihren Auskünften.
Die bisherigen Negativmerkmale "Eidesstattliche Versicherung" sowie "Haftanordnung" werden ab dem 01.01.2013 wie folgt bezeichnet:
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Nichtabgabe der Vermögensauskunft (nach ZPO oder AO)
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Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen (nach ZPO oder AO)
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Gläubigerbefriedigung nicht nachgewiesen (nach ZPO oder AO)
Sämtliche Schuldnerverzeichniseinträge vor dem 01.01.2013 werden weiterhin als "Eidesstattliche Versicherung" bzw. "Haftanordnung" benannt.
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